Informationen für Einlieferer
Wenn Sie Teppiche und Textilien zu unseren Versteigerungen einliefern möchten, senden Sie uns bitte vorab Fotografien der Objekte mit deren Abmessungen zu, entweder per Brief oder per email. Wir prüfen dann, ob diese Objekte in den Rahmen unserer Auktionen passen und treffen eine Vorauswahl. Limite und Schätzpreise können wir erst nach einer persönlichen Inaugenscheinnahme der Objekte verbindlich festsetzen. Für die Bewertung und Begutachtung von Objekten im Wiesbadener Büro werden keine Gebühren erhoben, sofern die Objekte für eine Auktion eingeliefert werden.
Bewertung von Sammlungen:
Für die Bewertung von kompletten Sammlungen, bei denen auf Wunsch des Eigentümers ein Hausbesuch stattfindet, wird eine Bewertungspauschale in Höhe von 1.000 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) berechnet, dazu kommen die Fahrtkosten. Die Bewertungspauschale entfällt, sofern die bewerteten Stücke innerhalb der folgenden sechs Monate zur Auktion eingeliefert werden.
Kosten:
Die Einliefererprovision beträgt 20 % vom Zuschlagspreis für jedes versteigerte Objekt. Bei größeren Einlieferungen und geschlossenen Sammlungen kann ab einer bestimmten Gesamtlimithöhe eine reduzierte Provision vereinbart werden.
Für jedes unverkaufte Los wird eine Bearbeitungsgebühr von 75 Euro erhoben.
Für eine ganzseitige Farbabbildung im Katalog berechnen wir 230 Euro, für eine seitenteilige Abbildung 150 Euro. Die Abbildung im online Katalog kostet 30 Euro. Ist ein Objekt im gedruckten Katalog abgebildet, wird für die Abbildung im online Katalog keine zusätzliche Gebühr fällig.
Auf alle Kosten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % zu zahlen. Die Katalogkosten sind auch im Falle eines Nicht-Verkaufs vom Einlieferer zu zahlen.
Limite und Schätzpreise:
Die Limite und Schätzpreise werden von unseren Experten nach bestem Wissen und Gewissen in Abstimmung mit dem Einlieferer festgelegt. Die zwischen dem Einlieferer und Rippon Boswell & Co. vereinbarten Limite werden gegenüber Dritten vertraulich behandelt. Im Katalog bzw. in der Auktionsliste werden nur die Schätzpreise publiziert.
Versicherung:
Die eingelieferten Stücke sind ab Übernahme durch Rippon Boswell gegen die üblichen Risiken zum vereinbarten Limit versichert. Versicherungs- und Lagerkosten sind in der Provision enthalten. Die Versicherung erlischt mit Vertragsende.
Transportkosten:
Die Kosten für den Transport nach Wiesbaden oder den eventuellen Rücktransport trägt der Einlieferer. Die Transporte erfolgen entweder per Postpaket, oder per Spedition, oder mit einem Kurierdienst. Einlieferer aus Ländern außerhalb der EU-Zone haben die anfallenden Einfuhr- und Zollgebühren für die Einfuhr in die Bundesrepublik zu tragen.
Nachverkauf:
Nach dem Auktionstermin ist ein Nachverkauf der nicht ausreichend bebotenen Objekte möglich. Dieser Nachverkauf endet acht Wochen nach dem Auktionstermin. Hierfür sind die vertraglich vereinbarten Limite bindend, sofern sie vom Einlieferer nicht nach der Auktion reduziert werden. Die Objekte lagern während der Nachverkaufszeit weiterhin bei Rippon Boswell und sind versichert. Die Versicherungspflicht erlischt mit Ablauf der Nachverkaufsfrist.
Abrechnung:
Abrechnung und Auszahlung erfolgen in der Regel sechs Wochen nach dem Auktionstermin. Ist ein Käufer über diesen Termin hinaus in Zahlungsverzug, so erfolgt die Zahlung an den Einlieferer unmittelbar nach Eingang der Außenstände bei uns. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise per Banküberweisung.

